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HomeEngagementEFPIA/PKKOffenlegung geldwerter Leistungen gemäss Pharma-Kooperations-Kodex (PKK)

Wir arbeiten regelmässig mit Fachpersonen im Gesundheitswesen (HCPs) und Gesundheitsversorgungsorganisationen (HCOs) zusammen. Diese beraten uns zu einer Bandbreite von Themen wie: Arzneimittelentwicklung, Funktion eines Arzneimittels mit Behandlungsverlauf, Gesundheitsökonomie, klinische Erfolgsmethoden u.v.m. Diese geschäftlichen Beziehungen sind für uns eine Notwendigkeit, um praxisnahe Informationen zu erhalten. Auf dieser Grundlage können wir Behandlungsoptionen bieten, die die Gesundheit der Patienten stärken, und Wissen bereitstellen, das eine wichtige Rolle für die klinische Entscheidungsfindung spielen kann.

Unser Ziel: Die Menschen sollen wissen und verstehen, was wir tun und wie wir es tun. Wir verpflichten uns zu Transparenz bei unseren Geschäftsvorgängen und bei den Verbindungen zu medizinischen Fachpersonen und Gesundheitsversorgungsorganisationen. Wir hoffen, dass durch die transparente, offene Darstellung dieser Beziehungen klar wird, welchen entscheidenden Wert sie für das Patientenmanagement bieten.

Unserer Meinung nach ist Transparenz eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau und die Aufrechterhaltung des Vertrauens in uns und unsere Arzneimittel. Damit unterstützen wir nachdrücklich die Bemühungen der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA), die Transparenz in der Pharmabranche zu erhöhen.

Am 24. Juni 2013 beschloss die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) ihren neuen Offenlegungskodex. Auf dieser Grundlage erstellte scienceindustries als Schweizer EFPIA-Mitgliedsverband den Pharma-Kooperations-Kodex (PKK).

Der Offenlegungskodex der EFPIA bildet gemeinsam mit dem PKK die Basis für die schweizerische Berichterstattung über geldwerte Leistungen. Weitere Informationen zu diesen Kodizes finden Sie unter:

http://transparency.efpia.eu oder scienceindustries - Pharmakodex

Untenstehend finden Sie die Offenlegungsberichte über geldwerte Leistungen, die medizinischen Fachpersonen und Gesundheitsversorgungsorganisationen gewährt wurden.

Bericht 2022

Bericht 2021

Bericht 2020

Pfizer Self Certification

1. Pfizer Pharma Kooperations Kodex Methodische Anmerkung

2. Pfizer Pharma Code de Coopération Note Méthodologique

3. Pfizer Pharma Cooperation Code Methodological Note

Die Offenlegung von geldwerten Leistungen hat zum Ziel, die Vergütungen an Fachpersonen und Organisationen aus dem Gesundheitswesen (HCPs/HCOs), mit welchen unser Unternehmen zusammenarbeitet/Beziehungen unterhält, unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen offen zu legen. Die genannten HCPs/HCOs haben der Offenlegung zugestimmt, damit unser Unternehmen die geltenden Bestimmungen aus dem Pharma-Kooperations-Kodex erfüllen kann. 

Diese Offenlegung gewährt jenen, die auf unsere Website zugreifen, kein Recht auf Weiterbearbeitung der Daten von den genannten HCPs/HCOs.

Um das Verständnis der Informationen auf dieser Website zu erleichtern, verweisen wir auf die methodische Anmerkung, die Bedeutung und Inhalt der offen gelegten geldwerten Leistungen erläutert.

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Copyright © Pfizer AG. Die Informationen dieser Website werden einzig und allein zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und sind kein Ersatz für die Beratung durch einen Arzt oder qualifiziertes medizinisches Fachpersonal. Alle Informationen auf www.pfizer.ch richten sich ausschliesslich an in der Schweiz lebende Personen. Die hier besprochenen Produkte sind u.U. in anderen Ländern unter anderem Markennamen und mit anderen Indikationen zugelassen.